Wenn bei der HU gravierende Mängel festgestellt werden, ist die TÜV Prüfplakette gefährdet und eine Reparatur sowie ein erneutes Vorstellen des Fahrzeugs bei der Prüforganisation erforderlich. In der Werkstatt können kleinere Mängel direkt vor Ort behoben werden, was den Vorteil hat, dass die Kosten der Nachuntersuchung entfallen.
Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten. Sie soll sicherstellen, dass Ihr Kfz keine gravierenden Sicherheitsmängel aufweist, die zu Unfällen führen könnten, wie z.B. defekte Bremsen.
Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung ein fester Bestandteil der HU und muss immer zusammen durchgeführt werden. Die AU beinhaltet die Begutachtung der gesamten Auspuffanlage, des Luftfilters und der Einspritzanlage auf Undichtigkeiten sowie die Messung der Abgaswerte. Seit 2018 ist eine Endrohrmessung verpflichtend, die etwas aufwändiger ist und zu einer leichten Kostensteigerung für die HU und AU führt.
Zur HU/AU benötigen Sie bitte immer Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), damit der Prüfer die Daten des Fahrzeugs feststellen kann. Ihr Fahrzeugbrief, Führerschein und Personalausweis sind für die Hauptuntersuchung inkl. AU nicht erforderlich.